Wie beantrage ich eine Pflegestufe und was sollte ich beachten?

Ist die Alltagskompetenz von Ihnen oder Ihrer Angehörigen eingeschränkt, kann es richtig sein, Hilfe in Anspruch zu nehmen, um weiter in Ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können oder Angehörige in einer Tagespflege unterzubringen. Ebenso kann es auch als Angehörige/r entlastend sein, Unterstützung bei der häuslichen Pflege zu erhalten.

Da solche Hilfen in der Regel kostenpflichtig sind, kann es sinnvoll sein eine "Pflegestufe" oder eine Unterstützung "ohne Pflegestufe" bei der Pflegekasse zu beantragen. Grundsätzlich muss eine Vorversicherungszeit erfüllt sein.

Festgestellt wird der Pflegebedarf durch den MDK und orientiert sich an Werten in Minuten pro Tag. Hier ist es angebracht und wichtig, wirklich alles, wobei sie Unterstützung brauchen, z.B. Arztbesuche, Einkaufhilfen, selbst aufzulisten und im Termin mit dem Gutachter des MDK mitzuteilen. Die Pflegekassen gliedern den Umfang und die Art des Hilfebedarfs in verschiedene Pflegestufen gem. dem  SGB (Sozialgesetzbuch) XI.

 

Sie haben die Option zwischen Pflegegeld, dass sie dazu verwenden von Ihnen beauftrage Personen, die Ihnen unterstützend helfen, zu bezahlen oder sie entscheiden sich für eine Pflegesachleistung, in dem sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege beauftragen und dieser wird dann übernommen und bezahlt. Individuell kann auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung sinnvoll sein. Hierbei wird dann durch die erbrachte Pflegesachleistung das Pflegegeld anteilig gekürzt.

 

Unterschieden wird in hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege.

 

Ohne Pflegestufe (umgangssprachlich Pflegestufe 0 genannt):

  • der Bedarf an Grundversorgung liegt noch unter 45 min.
  • hier werden Pflegesachleistungen erbracht, die nicht ausgezahlt werden, sondern mit genommenen Leistungen, wie z.B. Unterbringung in einer Tagespflege, verrechnet.
  • wird monatlich erbracht und ist zwischen 100 € und erhöhtem Betrag von 200 € angesetzt
  • Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben!

 

Pflegestufe 1:

  • mindestens 46 Minuten Grundpflege pro Tag,  mit zwei Verrichtungen
  • Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten, inklusive Hauswirtschaft

Pflegestufe 2:

  • mehr als 120 Minuten Grundpflege pro Tag, mit zu mindestens drei unterschiedlichen Zeiten
  • einen Pflegeaufwand von mindestens 180 Minuten, inklusive Hauswirtschaft,

Pflegestufe 3:

  • mehr als 240 Minuten Grundpflege pro Tag,
  • Pflegeaufwand von mindestens 300 Minuten, inklusive Hauswirtschaft,
  • sowie Hilfebedarf Rund-um-die-Uhr

 

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